R.5. Kommunalverwaltungen

A. Die EGÖD-Mitglieder, die sich vom 8. bis zum 11. Juni 2009 in Brüssel zum 8. Kongress des EGÖD versammeln, erkennen folgende Punkte an:

1. Europa braucht eine konkrete Agenda für qualitativ hochwertige kommunale öffentliche Dienste auf der Basis gemeinsamer Grundsätze und Werte wie Solidarität, gleichberechtigter Zugang, Universalität, Kontinuität, Anpassungsfähigkeit, Bezahlbarkeit, Nähe, soziale Partnerschaft und demokratische Kontrolle;

2. Die kommunale Selbstverwaltung und die lokale Demokratie sind die Fundamente unserer Gesellschaft. BürgerInnen, ArbeitnehmerInnen und die Wirtschaft sind auf dynamische, zukunftsfähige und integrative Gemeinschaften angewiesen. Die Vielfalt kommunaler und regionaler Regierungsstrukturen und –kompetenzen in Europa ist als Stärke und nicht als Schwäche anzusehen;

3. Integrierte Initiativen für die lokale und regionale Entwicklung werden als Teil der Strategien für nachhaltige Entwicklung immer mehr an Bedeutung gewinnen, zur Lösung der durch den demographischen Wandel verursachten Probleme beitragen und dabei die Interessen einer alternden Gesellschaft berücksichtigen. Kommunale Dienstleistungen sind deshalb unverzichtbar für Lebensqualität, ortsnahe Leistungserbringung, lokale Demokratie und Partizipation, territoriale Entwicklung und sozialen Zusammenhalt;

4. Der Sektor der kommunalen Verwaltung braucht eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter, motivierter und gut bezahlter Beschäftigter. Dies erfordert ein gutes und transparentes Management sowie das Recht der Gewerkschaften auf Unterrichtung, Anhörung und Verhandlungen, einen starken sozialen Dialog, Kollektivverhandlungen und die Beendigung aller Formen unsicherer und prekärer Beschäftigungsverhältnisse;

B. Der 8. Kongress fordert den EGÖD und seine Mitglieder zu folgenden Maßnahmen auf:

5. Qualitativ hochwertige kommunale öffentliche Dienste
Entwicklung einer koordinierten Antwort auf die Herausforderungen, mit denen kommunale Verwaltungen heute konfrontiert werden und die auch auf die Vorschläge der EU-Politik und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zurückzuführen sind;

6. Beitrag zur EGÖD-Gesamtstrategie im Sinne horizontaler Rechtsvorschriften auf EU-Ebene, besonders auf Grundlage des Protokolls über öffentliche Dienste, bei gleichzeitiger Forderung nach einem Aktionsprogramm für ‚qualitativ hochwertige öffentliche Dienste. Auf lokaler und regionaler Ebene sollten die Gewerkschaften Partnerschaften oder Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Behörden für hochwertige öffentliche Dienste entwickeln, die die im Protokoll aufgeführten Grundsätze untermauern können;

7. Unterstützung von Initiativen zur Verbesserung öffentlicher Dienste und zur Bekämpfung der Kommerzialisierung dieser Dienste, u. a. durch:
- Entwicklung von Grundsatzpositionen und Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Dienste auf kommunaler Ebene;
- Bekräftigung des hohen Stellenwerts von „In-House“ erbrachten öffentlichen Diensten;
- Akkurate und allen zusätzliche Kritik an ÖPP, Outsourcing, Privatisierung und sonstigen Reformen öffentlicher Dienstleistungserbringung;
- Förderung von Alternativen, zum Beispiel öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit, interkommunale Zusammenarbeit, Rekommunalisierung, ebenfalls Stärkung der Rechte und Interessen der ArbeitnehmerInnen und BürgerInnen im Hinblick auf ÖPP;
- Durchsetzung der Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf Grundlage der EU-Charta der sozialen Grundrechte und des IAO-Übereinkommens 94;
- Bekämpfung der Korruption, Unterstützung von guter Verwaltung, Transparenz, demokratischer Kontrolle, Unparteilichkeit; Partizipation der NutzerInnen und der Sozialpartner an der Bereitstellung qualitativ hochwertiger kommunaler öffentlicher Dienste
- Entwicklung von Strategien für lebenslanges Lernen und Kompetenzerwerb zur Verbesserung der Arbeitsqualität;

8. Widerstand gegen die weitere Privatisierung, Aufbau von Allianzen mit NGOs im Interesse hochwertiger kommunaler öffentlicher Dienste als bewusstseinsbildende Maßnahmen und zur Förderung der Partizipation an Entscheidungen über die Entwicklung öffentlicher Dienste.

9. Löhne und Arbeitsbedingungen
Gewährleistung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit, auf Kollektivverhandlungen und auf gewerkschaftliche Aktionen;

10. Durchsetzung guter Löhne und Arbeitsbedingungen einschließlich einer guten Altersversorgung für die Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen, kommunalen Unternehmen und privaten Unternehmen, die kommunale Dienstleistungen erbringen; Weiterentwicklung der Arbeit des ständigen Ausschusses über Themen, die für die Gewerkschaften Priorität haben:
- Organisation der Arbeit und der Arbeitszeit
- Gesundheit & Sicherheit am Arbeitsplatz
- Löhne und Laufbahnen
- Erhalt der Löhne und Arbeitsbedingungen bei der Umstrukturierung und Neuorganisation kommunaler Dienstleistungen
- gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
- Beschäftigungsstatus und atypische Arbeit, besonders Übernahme von Beschäftigten aus prekären Arbeitsverhältnissen in feste und unbefristete Arbeitsverhältnisse;

11. Überwachung der Umsetzung der wichtigsten EU-Sozialrichtlinien und deren Anschlussmaßnahmen;

12. Sozialer Dialog und Kollektivverhandlungen
Stärkung des laufenden sozialen Dialogs mit dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Der ständige Ausschuss sollte besonders:
- sicherstellen, dass alle Länder im sozialen Dialog vertreten sind
- die Umsetzung gemeinsamer Texte und die Folgeinitiativen verbessern
- den nationalen Dialog zwischen den Mitgliedern von EGÖD und RGRE verbessern
- den sektoralen sozialen Dialog und die Kollektivverhandlungen in allen Ländern durch Zusammenarbeit der Gewerkschaften stärken
- sicherstellen, dass für alle Beschäftigten kommunaler Verwaltungen eine Kollektivvereinbarung oder – je nach nationaler Gepflogenheit – gesetzliche Bestimmungen gelten;

13. Lokale Demokratie, Finanzen und Verantwortlichkeit
Unterstützung des Informationsaustausches und Entwicklung einer Grundsatzpolitik zu Themen im Zusammenhang mit der lokalen Demokratie, u.a.:
- Zuweisung von Kompetenzen und Verantwortungsbereichen auf unterschiedliche Verwaltungsebenen
- lokale Autonomie in der Erbringung, Organisation und Finanzierung der Dienstleistungen

am 10. Juni 2009 vom Kongress angenommen