German doctors in call to save working time directive


Keine Aufweichung des Patienten- und Arbeitsschutzes

(5 June 2008, Berlin) Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) warnt die Arbeits- und Sozialminister der EU-Mitgliedstaaten vor einer Revision der Arbeitszeitrichtlinie. Bei der Sitzung des Rates der Europäischen Union am 9. Juni 2008 soll auf Betreiben der slowenischen Präsidentschaft über eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie samt Neubewertung der Bereitschaftsdienste entschieden werden. Diese Dienste sollen zukünftig nicht mehr wie bisher automatisch als Arbeitszeit anerkannt, sondern in so genannte „aktive“ und „inaktive“ Phasen unterteilt werden.

„Die deutschen Ärzte und ihre Kollegen in ganz Europa sehen in diesem Vorhaben einen bösen Versuch zur europaweiten Demontage des Arbeitschutzes im Krankenhaus. Damit stellen sich die Arbeits- und Sozialminister gegen langjährige Bemühungen für geregelte Arbeitszeiten, ausgeruhtes Klinikpersonal und bessere Patientenversorgung“, erklärte der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes hätten in der Vergangenheit bestätigt, dass die gesamte Zeit des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit anerkannt werden müsse. Für die EuGH-Richter spielte insbesondere der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und eine Vermeidung Patienten gefährdender Marathonschichten eine zentrale Rolle. Statt sich daran zu halten, soll die EU-Richtlinie nun umgebaut werden, was Henke als „schlechten Stil“ bezeichnete. „Die Europäische Union täte gut daran, aus Gründen des Patienten- und Arbeitsschutzes nicht an der gültigen Bereitschaftsdienstregelung zu rütteln, die eine wichtige Garantie für die Vermeidung überlanger Arbeitszeiten der Ärzte ist.“

Der MB-Vorsitzende appellierte an die deutsche Bundesregierung, der beabsichtigten Revision der Arbeitszeitrichtlinie am 9. Juni nicht zuzustimmen. In den arztspezifischen Tarifverträgen des MB gehe man von einer 100 Prozent-Wertung der Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit aus. „Die Tarifverträge des Marburger Bundes ermöglichen den Arbeitgebern einerseits eine ausreichende Flexibilität bei der Dienstplangestaltung, andererseits sorgen sie für den notwendigen Arbeitsschutz der Krankenhausärzte. Damit dienen sie auch dem Schutz der Patienten.“

Die beabsichtigte Revision der Arbeitszeitrichtlinie werde hingegen eine Welle des Unmuts der Klinikärzte in ganz Europa provozieren. Die damit drohenden Verschlechterungen des Arbeits- und Patientenschutzes brächten auch in Deutschland nichts als neuen Unfrieden und riesige Unruhe in die Krankenhäuser.