Antwort von « Right2water » : öffentliche Konsultation Trinkwasser in der EU

Right2water hat bewusst das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grund-versorgung unter den Aspekten Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit von Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Fokus. Denn die Trinkwasserqualität und die Versorgungssicherheit – die beiden weiteren wichtigen Aspekte bei der Verwirklichung dieses Menschenrechts - sind unserer Meinung nach durch die Trinkwasserrichtlinie prinzipiell gut gewähr-leistet. Eine ständige Verbesserung dieser Richtlinie ist wünschenswert, aber nicht hinreichend für die Ziele von right2water. Die Kommission muss deshalb die Mitgliedstaaten vorrangig bei der Verbesserung von Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit unterstützen.

Wir haben von der Kommission erwartet, dass sie Gesetzgebungsvorschläge macht, die das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung zu einem Anspruch für alle Einwohnerinnen und Einwohner der EU machen und die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung des Menschenrechts verpflichten. Wenn Menschen in der EU keinen Zugang zu Trinkwasser und sanitärer Grundversorgung haben, werden sie diskriminiert. Dieser Diskriminierung endlich entgegenzutreten ist ureigene Aufgabe der Kommission, dies kann sie nicht den Mitgliedstaaten überlassen.

Auch indem sie die Liberalisierung der Wasserwirtschaft anstrebte – zuletzt mit der Konzessionsrichtlinie 2014/23/EU – und nicht mit einem klaren Rechtsakt für die Zukunft ausschließt (auch infolge des Berichts nach Art. 53, 3. Absatz), verweigert die Kommission den Kampf gegen die Diskriminierung. Denn es ist staatliche Aufgabe, das Menschenrecht zu verwirklichen, nicht Zweck privater Unternehmen.

Besonders wichtig ist dies mit Hinblick auf den möglichen Inhalt von Freihandelsabkommen wie TTIP, CETA und TISA, die nach unserer Kenntnis die Wasserwirtschaft nicht mit absoluter Sicherheit dauerhaft ausschließen. Indem die Kommission keine Maßnahmen ergreift, das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung im EU-Recht zu verankern, verweigert sie den Menschen, gegen erlittene Diskriminierung vorzugehen.

Die Kommission hat mit ihrer Mitteilung COM(2014) 177 final die Erwartungen der Europäischen Bürgerinnen und Bürger enttäuscht. Die neue Kommission hat die Chance, eine neue Ära einzuleiten, indem sie die Vorschläge von right2water aufgreift und ihre Kompetenzen nutzt, um die Verwirklichung dieses Menschenrechts voranzutreiben. Wer keinen Zugang zu Wasser hat, kann andere Menschenrechte (Gesundheit, Bildung…) nicht wahrnehmen und ist von allen Vorteilen der Unionsbürgerschaft ausgeschlossen.

In Deutschland hat sich die kommunale Selbstverwaltung – das ist die Demokratie auf kommunaler Ebene - im Wesentlichen aus der Regelung der Wasserversorgung entwickelt. Deshalb sind die Wasserversorger auch heute noch nahe an den Bürgerinnen und Bürgern. Diese Struktur muss die Kommission nach den Verträgen garantieren – und sie will dies auch, wie sie in der Mitteilung festgestellt hat.

Wir erwarten, dass die Kommission sich künftig konsistent zu dieser Feststellung verhält und das öffentliche Gut Wasser in öffentlicher Hand stärkt. Dazu gehört zwingend, die Entscheidung über Größe und Art der Versorgungsstrukturen vor Ort zu belassen. Das gilt ganz besonders auch dort, wo EU-Hilfsmaßnahmen in der Krise gebraucht werden, wie z.B. in Griechenland und Portugal. Hier auf einmal erwogene Privatisierungsmaßnahmen zu bestehen, verletzt die Verträge. Auf dieser lokalen Ebene müssen auch Information und Transparenz ermöglicht und gewährleistet werden. Ein EU-weites Wasserinformationssystem nützt den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort nichts.

Wir fordern die Kommission auf, Wasserfragen künftig ausschließlich unter dem Menschenrechtsansatz zu betrachten. Der Marktansatz geht hier völlig fehl.




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