Krankenhaus-Tarifpartner drängen EU-Gesundheitsminister, den Experten der einzelnen Staaten die Leitung ihres staatlichen Gesundheitssystems zu überlassen

{(Brüssel, 9 Juni 2009)} „Wir können es nicht zulassen, dass die Marktkräfte die Gesundheitssysteme bestimmen, denn sonst enden wir bei einer Zwei-Klassen-Gesundheitsversorgung.” Godfrey Perera, Generalsekretär der Europäischen Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen (HOSPEEM).

Die Arbeitgeber und Gewerkschaften im Krankenhaussektor richteten heute eine gemeinsame Botschaft an die EU-Gesundheitsminister. Die Sozialpartner dieses Sektors sprachen über den Entwurf der EU-Richtlinie zu einer grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, der heute von den EU-Gesundheitsministern in Luxemburg diskutiert wird.

Der von Karen Jennings (UNISON, GB) vertretene Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) und die von Herrn Perera vertretene Europäische Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen (HOSPEEM) präsentierten ihre gemeinsame Botschaft an die EU-Gesundheitsminister während des EGÖD-Kongresses in Brüssel vor 600 Gewerkschaftern des Öffentlichen Dienstes.

Sie forderten die EU-Minister auf, die Richtlinie auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für das Gesundheitswesen und den Binnenmarkt zu stellen. Anhand dieser gemeinsamen Basis könnten die Mitgliedsstaaten allen Bürgerinnen und Bürgern die gleiche Gesundheitsversorgung von hoher Qualität nach medizinischem Bedarf gewährleisten und nicht nur die Möglichkeit bieten, Reise, Unterkunft und sonstige Kosten zu bezahlen.

Karen Jennings, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses:
“Die heute zusammentreffenden EU-Minister haben die Chance, diese Gesundheitsdebatte wieder auf den richtigen Weg zu bringen, indem sie anerkennen, dass es im Gesundheitswesen auf das allgemeine Solidaritätsprinzip ankommt und nicht auf den Binnenmarkt.“

Godfrey Perera, Generalsekretär der Europäischen Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen (HOSPEEM):
„Das Solidaritätsprinzip ist die Basis unserer Gesundheitssysteme. Um es zu schützen, benötigen die nationalen Gesundheitssysteme das Recht, diese Systeme selbst zu organisieren – zu diesem Zweck brauchen sie eine geeignete Berechtigung zur Vorabgenehmigung.

Das Problem, es einem Mitgliedsstaat zu gestatten, reisewilligen Patienten eine Vorabgenehmigung zu erteilen, bleibt ebenso ein Hauptproblem wie das Thema seltener Erkrankungen unter verschiedenen Gesetzgebungen. Die EU-Gesundheitsminister beenden ihre Gespräche voraussichtlich morgen, am 10. Juni.