Welche Zukunft hat die Gewerkschaftsfreiheit innerhalb der Korian-Gruppe?

Nurse holding hand patient with infusion ©CanStockPhoto racorn

Der EGÖD fordert die Rücknahme des Gerichtsverfahrens gegen einen französischen Gewerkschaftsdelegierten

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und gewerkschaftliches Handeln ist nicht verhandelbar. Die Frage stellt sich jedoch innerhalb der Korian-Gruppe, wo der Delegierte der Gewerkschaftszentrale CGT sich der „Komplizenschaft bei der öffentlichen Diffamierung einer Privatperson“ beschuldigt sieht, nachdem er am 18. November 2020 an der Sendung auf France 3 „Covid-19: Was ist wirklich in den Pflegeheimen passiert?“ teilgenommen hatte, in der er seine Analyse über das Management der Gesundheitskrise darlegte.

Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück? Zu einem Zeitpunkt, in dem das Unternehmen gerade einen konstruktiven sozialen Dialog auf europäischer Ebene eingeleitet hat, wirft die Eröffnung eines solchen Verfahrens gegen einen Gewerkschaftsdelegierten Fragen über die Richtung auf, die die Korian-Gruppe ihren zukünftigen sozialen Beziehungen geben möchte.

Der EGÖD, dem die Förderung eines qualitativ hochwertigen sozialen Dialogs im Unternehmen ein Anliegen ist, fordert die Rücknahme dieses Gerichtsverfahrens. In einer Zeit, in der Covid-19 und seine Varianten unsere Gesellschaft und die Schwächsten unter uns erschüttern, ist es notwendig, dass sich die Geschäftsführung der Korian-Gruppe und die Personalvertretung im Rahmen der bestehenden Vertretungsorgane in Ruhe austauschen können.

Das Pariser Gericht wird am 11. März über das weitere Vorgehen in diesem Gerichtsverfahren entscheiden. Der EGÖD unterstützt die Organisationen, die an diesem Tag für die Rücknahme mobilisieren werden, und wird sein Möglichstes tun, um in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der Korian-Gruppe und den Gewerkschaften eine positive Lösung zu finden.