EGÖd-Erklärung des Kongresse
{am 15.Juni 2004 angenommen}
{{{Transnationale Solidarität für eine integrierte Industrie}}}
{{{EGÖD-Normen für die europäische Strom- und Gaswirtschaft}}}
{{Der ständige EGÖD-Ausschuss für öffentliche Versorgungsbetriebe ist sich darin einig, dass die in der europäischen Strom- und Gaswirtschaft tätigen Unternehmen die grundlegenden Arbeitsnormen der IAO befolgen müssen.}}
Diese grundlegenden Arbeitsnormen der IAO beinhalten das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen (IAO-Übereinkommen 87 und 98), die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte und das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (IAO-Übereinkommen 100 und 111) sowie das Verbot der Zwangsarbeit (29 und 105) und der Kinderarbeit (138 und 182).
Die EGÖD-Mitgliedsgewerkschaften werden einen Verstoß gegen diese Normen nicht akzeptieren.
Gewerkschaften, die einen Verstoß gegen diese Normen anzeigen, werden vom EGÖD und seinen Mitgliedsgewerkschaften mit einer Solidaritätskampagne unterstützt, um die Respektierung der Normen durch das Unternehmen durchzusetzen.
{{Streikhilfe}}
Wenn EGÖD-Mitglieder dazu aufgefordert werden, setzen sie Arbeitgeber davon in Kenntnis, dass sie Streikmaßnahmen überwachen werden(1). Die dem EGÖD angeschlossenen Gewerkschaften werden die Mitglieder, die Vertrauensleute und die Betriebsräte ebenfalls über die Umstände des Streiks unterrichten.
{{Einhaltung von Kollektivvereinbarungen}}
Die Unternehmen und die Arbeitgeberorganisationen müssen die unterzeichneten Kollektivvereinbarungen einhalten. Arbeitgeber oder Unternehmen, die gegen den Willen der Gewerkschaftspartner aus den nationalen Kollektivvereinbarungen für den Stromsektor ausscheren wollen, müssen mit Solidaritätsaktionen seitens des EGÖD und seiner Mitglieder rechnen.
Der EGÖD wird zielgerichtete Solidaritätsaktionen gegen die von den entsprechenden Gewerkschaften bestimmten Arbeitgeber oder Unternehmen in die Wege leiten, die den Kollektivvertrag für die Elektrizitätswirtschaft nicht unterzeichnen und danach seine Bestimmungen umgehen.
Der EGÖD wird mit diesen Solidaritätsaktionen Arbeitgeber oder Unternehmen ins Visier nehmen, die die Gewerkschaften zu umgehen versuchen und sich nicht um einen konstruktiven sozialen Dialog mit den Gewerkschaften bemühen.
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