Großer Fortschritt für die Beschäftigten in den Gesundheits- und Pflegeberufen in Europa!

COVID OSHA

(Erklärung des EGÖD - Brüssel, 19. Mai 2022) 

Gestern hat der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (EU OSHA) einen historischen Erfolg im Interesse des Arbeitnehmerschutzes erreicht und COVID-19 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen.

Dieser Erfolg ist das Ergebnis monatelanger Arbeit des EGÖD-Sekretariats und unserer Mitglieder im Gesundheits- und Pflegesektor zum Schutz aller engagierten Menschen, die bisher die schlimmste Pandemie dieses Jahrhunderts bekämpft haben und die auch weiterhin im Einsatz sein werden. Die Kampagne des EGÖD zeigt, was wir erreichen können, wenn die Gewerkschaften zusammenarbeiten.

Diese Empfehlung bezieht sich auf Krankenschwestern und Krankenpfleger und Hilfspflegepersonal in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen; Pflegepersonal in öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Pflegeheimen und anderes Personal in vergleichbaren häuslichen Betreuungstätigkeiten und gilt auch für alle vom EGÖD und seinen Mitgliedern organisierten Beschäftigten. Dieser wichtige Schritt ist eine Anerkennung des selbstlosen Einsatzes von Millionen von Menschen während der Pandemie und besonders der Berufstätigen in der Sozialpflege. Sie verdienen es, vor COVID-19 geschützt zu werden. Die Anerkennung dieser Erkrankung als Berufskrankheit ist deshalb ein wichtiger Fortschritt.

Jan Willem Goudriaan, EGÖD-Generalsekretär, erklärt: „Die Pandemie hat viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hart getroffen. Das gilt besonders für diejenigen, die engen Kontakt mit infizierten Personen hatten, wie dies zum Beispiel in den Gesundheits- und Pflegeberufen der Fall ist.“ Sie hatten und haben ein erhöhtes Risiko, sich selbst mit COVID-19 zu infizieren. Tausende von Gesundheits- und Pflegekräften sind gestorben. Wir haben gefordert, dass nicht nur die Beschäftigten in Gesundheitseinrichtungen als besonders risikogefährdet anerkannt werden, sondern dass dies auch für die Beschäftigten in Sozialeinrichtungen und in der häuslichen Pflege gelten soll. Die von EGÖD und ETUI geleitete Arbeitnehmergruppe hat die Arbeitgeber und die Regierungen davon überzeugen können, die Liste der Berufskrankheiten um einen neuen Eintrag zu ergänzen“.

Die Empfehlung lautet wie folgt: „COVID-19, verursacht durch Tätigkeiten in der Krankheitsprävention und in der Gesundheits- und Sozialpflege und in der häuslichen Pflege, oder in einem pandemischen Kontext in Sektoren, in denen es einen Ausbruch in Tätigkeitsfeldern gibt, für die ein Infektionsrisiko nachgewiesen wurde“.

Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) zur Aufnahme von COVID-19 in die Empfehlung 2003/670/EG der Kommission zur Europäischen Liste der Berufskrankheiten im ACSH-Plenum – Pressemitteilung der Europäischen Kommission.

Adam Rogalewski, politischer EGÖD-Referent für Gesundheits- und Sozialdienste, betont: „Dies ist sehr wichtig für die Förderung der Prävention und die Anerkennung von Berufskrankheiten und den Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Auf diese Weise wird auch erreicht, dass die Mitgliedstaaten bei der Anerkennung von Berufskrankheiten gemeinsam vorgehen. Diesen großen Fortschritt hätten wir ohne die vielen Stunden koordinierter Arbeit des EGÖD und seiner Mitglieder nicht erreichen können. Ich bin allen Beteiligten überaus dankbar für ihre Unterstützung“.

Inzwischen wurden Einschränkungen zwar gelockert, aber es infizieren sich nach wie vor zahlreiche Menschen. Angesichts neuer Ausbrüche der Pandemie sollten Arbeitnehmer/-innen in Berufen mit hohen Risiken – oft Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnsektor wie z. B. der häuslichen Pflege – mehr Aufmerksamkeit erhalten und nicht übergangen werden, wie wir dies am Anfang der Pandemie erlebt haben.

Der EGÖD wird sich weiterhin für die Gesundheit und Sicherheit der Gesundheits- und Pflegeberufe in Europa einsetzen.

Weitere Informationen bei: Pablo Sanchez, [email protected]  0032 (0) 4746266333