Gemeinsame Erklärung der RGRE-Arbeitgeberplattform und der EPSU zur EU-Beschäftigungspolitik

Vom EGÖD-Exekutivausschuss am 7 juni 2005 angenommen

Angenommen durch die Arbeitsgruppe Beschäftigung, Mai 19 2005, Brüssel

Hintergrund

1. RGRE-AP und EPSU haben sich 1996 gegenseitig als Sozialpartner anerkannt und arbeiten seitdem daran, gemeinsame Maßnahmen im Bereich der Kommunal- und Regionalverwaltung zu entwickeln. Im November 2003 wurde formell auf europäischer Ebene ein Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog eingesetzt.

2. RGRE-AP und EPSU sind sich der zentralen Rolle der kommunalen Verwaltungen und der Sozialpartner bei der Schaffung von „mehr und besseren Arbeitsplätzen” bewusst - einem der Hauptziele der Lissabon-Agenda. RGRE-AP und EPSU arbeiten aktiv darauf hin, die Umsetzung der bisherigen beschäftigungspolitischen Leitlinien auf lokaler Ebene voranzutreiben, nicht nur, was die Beschäftigungsstrategie im Allgemeinen anbelangt, sondern insbesondere auch, was die Aspekte Chancengleichheit und Reorganisation der Arbeit betrifft. RGRE-AP und EPSU haben mehrere gemeinsame Erklärungen abgegeben:
- 1996 zur Modernisierung der öffentlichen Dienste; darin unterstrichen die Sozialpartner, dass es im Zuge des Prozesses der Modernisierung der öffentlichen Dienste die Möglichkeiten der kommunalen und regionalen Verwaltungen zur Beschäftigungssicherung und -förderung in vollem Umfang zu nutzen gelte;
- 1997 und 2000 zur EU-Beschäftigungspolitik und zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien; darin wurde die wichtige Rolle der Sozialpartner im Bereich der kommunalen Verwaltung herausgestellt und der Wunsch geäußert, sich aktiv an der Konzipierung nationaler Maßnahmen zu beteiligen;
- 1998 zur Chancengleichheit; darin verpflichteten sich die Sozialpartner, auf die Verwirklichung der Grundsätze der Chancengleichheit im Bereich der kommunalen und regionalen Verwaltung hinzuarbeiten;
- 2004 zur Telearbeit; darin sprachen sich die Sozialpartner für die Einführung der einschlägigen branchenübergreifenden Vereinbarung in ihrem Sektor aus.

Ergebnisse der gemeinsamen Studie von RGRE-AP und EPSU

3. Im Rahmen ihres ersten zweijährigen Arbeitsprogramms führten EPSU und RGRE-AP im Jahr 2004 eine Umfrage über die Einbeziehung ihrer Mitglieder in die Ausarbeitung der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung und über die thematischen Prioriäten durch, die im Bereich der kommunalen und regionalen Verwaltung diskutiert wurden. Zwar enthielt unsere Erklärung zur Beschäftigung aus dem Jahr 1997 die Empfehlung, auf nationaler Ebene Mechanismen einzuführen, um die Sozialpartner auf sektoraler Ebene, insbesondere im Bereich der kommunalen und regionalen Verwaltung, bei der Konzipierung und Durchführung der Nationalen Aktionspläne einzubeziehen, doch zeigte die Umfrage, dass bisher in nur wenigen Ländern derartige Mechanismen existieren.

4. Die Rolle der Sozialpartner auf lokaler und regionaler Ebene muss gestärkt werden. Dies erfordert eine bessere Abstimmung zwischen lokaler, regionaler und nationaler Ebene sowie engere Verknüpfungen zwischen den Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Strukturfonds, Kohäsion und soziale Integration. Derartige Verknüpfungen sind wichtig, damit Disparitäten zwischen den Regionen (und auch zwischen den Ländern) angegangen und abgebaut werden können und die EU-Integration gefördert wird.

5. Arbeitgeber und Gewerkschaften im Bereich der Kommunalverwaltung können kooperieren und über Maßnahmen zur Verbesserung und Erhöhung der Beschäftigung verhandeln, gegebenenfalls auch über Fragen wie Umverteilung und Reorganisation der Arbeitszeit, neue Arbeitsregelungen etc. Die Umfrage des Ausschusses von 2004 lenkte die Aufmerksamkeit auf folgende aktuelle Anliegen des Sektors: Gleichstellung, alternde Erwerbsbevölkerung, Eingliederung spezifischer Gruppen, Arbeitsorganisation (Anpassungsfähigkeit, Produktivität, Arbeitsattraktivität), Gesundheit und Sicherheit/Wohlergehen, Qualifikationsentwicklung.

Die zentralen beschäftigungspolitischen Herausforderungen

- vollständiger Text:














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