EGÖD-Kommentar zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung

Angenommen vom EGÖD-Exekutivausschuss am 26. November 2008

Einleitung

Am 2. Juli hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung veröffentlicht. Der Text wurde als Kodifizierungsvorschlag der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs über grenzüberschreitende Patientenmobilität vorgelegt. Die Kommission erklärte, dass ihre Vorschläge nur die Sachlage der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung beträfen und keine Auswirkungen auf nationale Gesundheitssysteme haben sollen. Nach sorgfältigem Studium des Textes müssen wir jedoch zu dem Schluss kommen, dass diese Vorschläge wesentlich größere Auswirkungen auf die Gesundheitssysteme haben könnten als angekündigt und dass damit aller Voraussicht nach eine Änderung der Organisation der Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union (EU) verbunden wäre. Die in der vorgeschlagenen Richtlinie enthaltene Bekräftigung der wirtschaftlichen Natur von Gesundheitsdienstleistungen zum Beispiel würde zur unmittelbaren Anwendung von marktwirtschaftlicher Prinzipien im Bereich dieser Gesundheitsdienste führen.
Der EGÖD ist der Auffassung, dass die Priorität der EU und der einzelstaatlichen Regierungen in der Entwicklung eines Gesundheitssektors bestehen sollte, der dem Gemeinwohl im Hinblick auf Zugänglichkeit, Verfügbarkeit, Nachhaltigkeit, demokratische Kontrolle und Universalität in optimaler Weise nutzt. Nach Artikel 152 des EU-Vertrags sollen die Mitglieder ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherstellen; dies beinhaltet auch die Verantwortung der Mitgliedstaaten für ein gut funktionierendes öffentliches Gesundheitssystem. Diese Ziele sollten grundsätzlich Vorrang vor marktwirtschaftlichen oder wettbewerbsorientierten Überlegungen haben. Das Gemeinschaftsrecht muss deshalb den Regierungen die Gelegenheit geben, Einschränkungen der Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln beizubehalten oder zu entwickeln, damit sie der Bevölkerung zugängliche, verfügbare und hochwertige Gesundheitsdienstleistungen garantieren können. Der EGÖD ist bereit, seinen Beitrag zu der politischen Debatte zu leisten, indem er konkrete Vorschläge und Anregungen für die Politik und die Rechtsetzung der EU entwickelt.

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