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Fabio De Masi

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Stellungnahme von Europaabgeordneten sowie Kandidatinnen und Kandidaten zur Europawahl 2009 von DIE LINKE

zum "Bekenntnis des EGÖD zum öffentlichen Dienst 2009"

Als Europaabgeordnete und Kandidatinnen bzw. Kandidaten von DIE LINKE für die Europawahl 2009 unterstützen wir das "Bekenntnis des EGÖD zum öffentlichen Dienst 2009" voll in Bezug auf alle Forderungen zu den Grundlagen für die Energieversorgung, für die Kommunalverwaltung, die nationalen Verwaltungen und die Wasserversorgung. JPEG Wir wollen uns in der nächsten Legislaturperiode des Europäischen Parlaments weiter aktiv gegen alle Bestrebungen zur Liberalisierung und Privatisierung in den Bereichen des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV), der Abfallwirtschaft und sozialer Dienste engagieren. Wir widersprechen energisch den Behauptungen der Europäischen Kommission, dass "Soziale Dienste von allgemeinem Interesse" als "wirtschaftliche Tätigkeiten" einzustufen seien und daher den Regeln des Europäischen Binnenmarktmarkts unterstehen müssen (Vorschriften zum Wettbewerb, Beihilfen, Auftragsvergabe usw.).

Wir weisen aber auch darauf hin, dass wir zu verschiedenen Aspekten des EGÖDBekenntnis deutlich darüber hinausgehende Positionen vertreten und uns den Wählerinnen und Wählern gegenüber verpflichten, im Europäischen Parlament dafür einzutreten.

1. Bereich "Grundlagen für eine positive Einstellung gegenüber öffentlichen Diensten"

EU und Rolle der öffentlichen Dienste

Wir sind der Auffassung, dass öffentliche Dienste und der ’Non-Profit’-Sektor als ein eigenständiger Bereich betrachtet werden müssen, der ausschließlich im öffentlichen Interesse reguliert (Gemeinwohlauflagen) werden muss, um die Teilhabe der Menschen in der EU an öffentlichen Gütern zu gewährleisten. Deshalb fordern wir substanzielle Änderungen der Europäischen Verträge mit dem Ziel, öffentliche Dienstleistungen - im EU-Jargon Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaftlichen) Interesse - und den ’Non-Profit’-Sektor vollständig von den europäischen Binnenmarktregeln auszunehmen. Wir glauben, dass diese Dienste nur so in der Lage sein werden, ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse zu erfüllen, eine sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung zu fördern und universale gleiche soziale Rechte für alle zu garantieren.

Das im EGÖD-Bekenntnis erwähnte Vertragsprotokoll zu Diensten von allgemeinem Interesse begrüßen wir, halten es aber nicht für ausreichend, um die im Vertrag verankerte Unterwerfung dieser Dienste unter die Binnenmarktregeln zu verhindern. Dafür müssen die entsprechenden Bestimmungen des EG-Vertrags selbst geändert werden, um sicherzustellen, dass öffentliche Dienste (zu denen u.a. auch der Bereich der Erwachsenenbildung gehört) nicht unter die EUDienstleistungsrichtlinie fallen können. In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass wir den Vertrag von Lissabon wie zuvor den EUVerfassungsentwurf ablehnen und das "Nein" dazu in Frankreich, den Niederlanden und Irland begrüßen und unterstützen.

Wir bedauern, dass das EGÖD-Bekenntnis nicht die Forderung des Europäischen Gewerkschaftsbunds und vieler seiner Mitgliedsgewerkschaften nach einer "Sozialen Fortschrittsklausel" aufgegriffen und an prominenter Stelle platziert hat. Wir glauben, dass gerade im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen der Schutz von Grundrechten und insbesondere des Streikrechts und der Tarifvertragsfreiheit wichtig ist und immer Vorrang vor den europäischen Binnenmarktfreiheiten haben muss. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dies durch eine "Soziale Fortschrittsklausel" (als Protokoll zu den EU-Verträgen) im EU-Primärrecht zu verankern. Nur so kann die Rückkehr der Bolkestein-Richtlinie in ihrer ursprünglichen Form über den Gerichtssaal verhindert werden. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU haben Anspruch auf die Löhne und Sozialstandards, die in dem Land gelten, wo die Dienstleistungen erbracht werden - also gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit am gleichen Ort.

EU-Arbeitszeitrichtlinie

Wir unterstützen vehement die Forderungen des im EGÖD-Bekenntnis erwähnten Cercas-Berichts zur EU-Arbeitszeitrichtlinie, soweit es um die Abschaffung des optouts von der allgemeinen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden geht. Ebenfalls treten wir für die Forderung des Cercas-Berichts ein, dass die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit bei Beschäftigten mit mehreren Arbeitsverhältnissen pro Person und nicht pro Arbeitsverhältnis erfolgen muss.

Andere Positionen des Cercas-Berichts teilen wir hingegen nicht. Dieser akzeptiert die Vorschläge von Kommission und Ministerrat, dass Bereitschaftszeiten in einen ’aktiven’ und einen ’inaktiven’ Teil aufgeteilt werden sollen, wobei laut Cercas- Bericht der ’inaktive’ Teil ’besonders gewichtet’ werden darf. Letzteres könnte bedeuten, dass z.B. 6 Stunden ’inaktiver’ Bereitschaftszeit nur teilweise als Arbeitszeit gewertet werden können - z.B. nur 30 Minuten, 4 Stunden usw.. Dies widerspricht eindeutig der klaren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die so ausgehebelt würde.

Wir teilen auch nicht die Position des Cercas-Berichts, dass Jahresarbeitszeitkonten (12-monatiger Bemessungszeitraum für die Ermittlung der durchschnittlichen Wochenarbeitzeit von 48 Stunden) auch durch Gesetze oder einfache Verwaltungsvorschriften geregelt werden können, sofern dazu kein Tarifvertrag besteht. Unternehmen, öffentliche Arbeitgeber und ihre Verbände könnten somit Tarifverträge über Jahresarbeitszeitregelungen einfach kündigen, wenn sie erwarten können, dass gesetzliche Regelungen oder Verwaltungsvorschriften eines Mitgliedstaats für ihre Interessen günstiger ausfallen könnten.

Dies gilt insbesondere für den öffentlichen Dienst, wo die öffentlichen Arbeitgeber schon lange auf Arbeitszeitverlängerung und -flexibilisierung drängen und teilweise damit auch Erfolg hatten. Wenn öffentliche Arbeitgeber in jeder Kommune, in jeder Region oder auf nationaler Ebene damit drohen können, längere und flexiblere Arbeitszeiten an den Parlamenten der jeweiligen Ebenen vorbei einfach auf dem Verwaltungsweg durchsetzen zu können - dann kann sich ja jede und jeder Aktive der Gewerkschaften im Öffentlichen Dienst selbst ausmalen, welche Tarifverträge man unter solchen Bedingungen noch abschließen kann. Verhandlungsmacht und Handlungsspielräume der Gewerkschaften würden so an einem entscheidenden Punkt empfindlich geschwächt.

Wir stellen fest, dass EGÖD zu den hier angesprochenen Punkten in seinem Appell zur EU-Arbeitszeitrichtlinie eine ähnlich kritische Haltung vertritt.

Wir verpflichten uns deshalb, wie bisher allen solchen Verschlechterungen der EUArbeitszeitrichtlinie entschieden entgegen zu treten. Wir bestehen darauf, dass die Rechtsprechung des EuGH - Bereitschaftszeiten sind Arbeitszeit, Ausgleichsruhezeiten müssen sofort nach normalem Dienst und anschließender Bereitschaftszeit gewährt werden - in vollem Umfang in der EU-Arbeitszeitrichtlinie verankert wird. Und wir halten daran fest, dass Jahresarbeitzeitkonten mindestens wie bisher nur auf Basis von Tarifverträgen möglich sind.

Wir engagieren uns darüber hinaus für eine Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und dem Leben außerhalb durch eine Absenkung der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit von 48 auf 40 Stunden in einem ersten Schritt fördert. Dies schafft Druck und Spielraum für kollektive Arbeitszeitverkürzung (kurze Vollzeit für alle) in den Mitgliedstaaten und wäre gerade in der jetzigen Wirtschaftskrise ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Erwerbslosigkeit.

2. Bereich "Grundlagen für das Gesundheitswesen"

Wir unterstützen voll und ganz die EGÖD-Position, dass den Grundsätzen der Solidarität, Zugänglichkeit, Bezahlbarkeit und Universalität im Rahmen der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen Rechtsstatus zu geben ist.

Auf dieser Basis verpflichten wir uns darüber hinaus, den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie weiterhin energisch zu bekämpfen.

Dieser Entwurf versucht, die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in der EU (Patientenmobilität) auf die EUBinnenmarktregeln zu stützen. Insbesondere will die Kommission den Zugang zu und die Übernahme der Behandlungskosten von Gesundheitsdienstleistungen im EU-Ausland nach dem Kostenerstattungsprinzip lösen. Entsprechende Behandlungskosten sind von Patienten vorab aus eigener Tasche zu zahlen. Sie sollen ’zuhause’ dann bis zur Höhe der Kosten einer vergleichbaren Behandlung vom inländischen Sozialversicherungsträger erstattet werden.

Die von der Kommission vorgeschlagenen Regelungen zur Kostenerstattung verstärken den Trend zur Zwei-Klassen-Medizin und fördern eine EU-weite Patientenmobilität für den betuchten Euro-Jetset. Dieser kann so daheim Wartelisten entfliehen und Angebote der besten Spezialisten EU-weit suchen und "einkaufen". Für eine normale Sachbearbeiterin, einen Busfahrer oder eine Mini-Jobberin kommen die schönen "Binnenmarktfreiheiten" der Kommission kaum in Frage. Denn diese können sich in der Regel Reisekosten, Unterbringung etc. kaum leisten. Hinzu kommen sprachliche Barrieren und Unsicherheit über die rechtliche Lage im EUAusland, so dass einkommensschwachen Gruppen die Risiken einer gezielten Suche nach Angeboten von Gesundheitsdiensten zu hoch erscheinen. Und eine Rumänin oder ein Bulgare wird auch kaum auf diesem Weg in Deutschland oder Frankreich eine Behandlung finden, weil ihre jeweilige Krankenkasse nicht einmal einen Bruchteil der dort anfallenden Kosten erstatten würde. Das Prinzip eines "gleichen Zugangs für alle" zu Gesundheitsdienstleistungen und erst recht das Prinzip der Gleichheit in der Gesundheitsversorgung unabhängig vom Einkommen der PatientInnen und den Kosten der Behandlung wird bei dieser Art von EU-weiter Patientenmobilität aufs Gröbste verletzt. Durch die Richtlinie würde die Mangelversorgung in den national finanzierten Gesundheitssystemen gefördert und die Solidargemeinschaft im Gesundheitswesen aufgelöst.

Wir lehnen den ganzen Ansatz der Kommission ab: Gesundheit ist keine Ware und keine Angelegenheit des europäischen Binnenmarkts. Das Gesundheitswesen ist eine öffentliche Dienstleistung und eine Angelegenheit der Sozialschutzsysteme. Deshalb müssen alle Fragen und Probleme im Bereich der Patientenmobilität und der Patientenrechte im Rahmen der bestehenden EU-Verordnung zur Koordinierung der Sozialschutzsysteme geregelt werden.

Auch hier sehen wir uns mit der kritischen Haltung des EGÖD zu dieser Richtlinie weitgehend einig.

Mit diesen Klarstellungen unterstützen wir grundsätzlich alle anderen Punkte des "Bekenntnis des EGÖD zum öffentlichen Dienst 2009". Wir unterstützen ebenfalls ausdrücklich das Europamanifest der Gewerkschaft ver.di.

http://international.verdi.de/europapolitik/europamanifest

Unterzeichnerinnen und Unterzeichner (10. Mai 2009):

Sidar Aydinlik-Demirdögen, Fabio De Masi, Cornelia Ernst, Ruth Firmenich, Thomas Händel, Jürgen Klute, Sabine Lösing, Helmuth Markov MdEP, Martina Michels, Wilfried Telkämper, Ulrike Voltmer, Sahra Wagenknecht MdEP, Sabine Wils, Gabriele Zimmer MdEP