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Germany: country report

Vorläufige Bestandsaufnahme für die EGÖD - Kampagne für einen Rechtsrahmen für öffentliche Dienste

ver.di/Deutschland

Koordinator: Mathias Flickschu

Ausgangslage

Aus Sicht von ver.di sind Dienstleistungen von allgemeinen (DAI) und allgemein wirtschaftlichem Interesse (DAWI) substantieller Bestandteil des europäischen Gesellschafts- und Sozialmodells. BürgerInnen und auch Unternehmen in Deutschland erwarten zu recht, dass eine umfangreiche Palette von Leistungen der DAI und DAWI von hoher Qualität zu erschwinglichen Preisen verfügbar ist.

In Deutschland werden viele dieser Leistungen in bewährter Weise von Kommunen und Gebietskörperschaften gesteuert, die wiederum sicher stellen, dass diese Dienstleistungen auch flächendeckend erbracht werden.

In Deutschland sind Leistungen von DAI und DAWI in der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Realität untrennbar als Gesamtheit gemeinwohlorientierter Leistung zu behandeln. Da z. B. neben rein hoheitlichen Aufgaben auch die Versorgung der BürgerInnen mit Strom, Wasser und Telekommunikation, obwohl privatwirtschaftlich bereitgestellt, trotzdem als substanzielle Daseinsvorsorge und Grundversorgung abgesichert werden muss.

Seit einigen Jahren erhöht sich jedoch der Druck auch auf Deutschland, durch Teile der Kommission und des Parlaments die DAI und DAWI stärker der wettbewerbsorientierten Privatwirtschaft zu überlassen (s. DAWI-Problematik im aktuellen Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie).

Mitverursacher dieser Politik sind expansionsbereite Wirtschaftsunternehmen und Investmentgesellschaften sowie deren Interessenvertretungen.

Diese Vorgehensweise brachte auch in Deutschland eine Marktöffnung z. B. in der Strom- und Gaswirtschaft sowie in der Telekommunikation, die negative Effekte für die Beschäftigten der betroffenen Branchen in Form von Arbeitsplatz- und Einkommensverlusten zeigten und z. B. in der deutschen Energiewirtschaft nicht einmal zur erhofften Kostenminimierung für VerbraucherInnen führte.

Solche Zielsetzungen stoßen auf den Widerstand von ver.di, die eine grenzenlose Marktorientierung ablehnt.

ver.di sieht bei unregulierter Wettbewerbspolitik folgende Gefahren besonders für die DAWI:

- negative Arbeitsmarkteffekte in Form von Arbeitsplatzverlusten,
- Lohndruck, Verschlechterung von Einkommen und Arbeitsbedingungen,
- Bedrohung des sozialen Zusammenhaltes auf nationaler wie auf EU-Ebene,
- Beherrschung durch Oligopole und regionale Monopole,
- das Ende einer flächendeckenden Versorgung mit bestimmten Leistungen der Daseinsvorsorge,
- ein Qualitätsverlust durch verstärken Kostendruck auf die Leistungen z. B. weniger Gesundheits- und Umweltschutz und weniger Nachhaltigkeit,
- ein Abbau von demokratischer Teilhabe für BürgerInnen bei der Ausgestaltung der essenziellen Dienste,
- einen schleichenden Kompetenzverlust für die Mitgliedsstaaten; in Deutschland besonders in Form einer weiteren Aushöhlung der Zuständigkeiten der kommunalen und regionalen Selbstverwaltungsorgane.

Für ver.di geht es bei DAWI nicht um die Frage ob Märkte geöffnet werden, sondern wie und wo Gemeinwohlverpflichtung garantiert werden kann und muss. Schließlich gehört zur Gewährleistung dieser Leistungen von DAI und DAWI untrennbar das Recht zur Selbsterbringung, da sie die Defizite des Marktes ausgleichen.

In Deutschland besteht nicht nur auf der gewerkschaftlichen Seite, sondern auch in weiten Teilen der Politik Konsens, dass Bund, Länder und Gemeinden im Sinne des Subsidiaritätsprinzips entscheiden müssen, ob sie Leistung selbst durch eigene Unternehmen erbringen oder per Ausschreibung an Andere vergeben wollen. Die zuständigen Stellen sind erfahrungsgemäß am besten in der Lage, das Wichtige und Richtige für die Gesamtheit der BürgerInnen zu erkennen und bereitzustellen.

Dabei kommt es für ver.di darauf an, dass die EU-Kommission den Schutz und die Regelungen von DAI und DAWI in der konkreten Anwendung beachtet, sicherstellt und ihre Wirkung überprüft. Auf diesem Weg muss das Gemeinwohl im Vordergrund stehen und der Wettbewerb ein Instrument, ein Hilfsmittel im Dienste der Politik und deren Ziele sein. Wettbewerb darf nicht zum Selbstzweck werden.

Die hoheitliche Trägerschaft bei der Erbringung von DAI und DAWI beinhaltet auch eine demokratischen Entscheidung und Kontrolle, welche Leistungen im Sinne einer Daseinsvorsorge in öffentlicher Verantwortung zu erbringen sind.

Sie sind in Deutschland Ausprägungen des grundgesetzlich verbürgten Sozialstaatsprinzips, des Gleichheitsgrundsatzes und zugleich ein Wesenselement der kommunalen Selbstverwaltung.

Daseinvorsorge muss für künftige technologische und gesellschaftliche Entwicklungen offen sein und stellt ein dynamisches Konzept im Rahmen der Fortführung des europäischen Sozialmodells dar.

Für ver.di ist die Ausführung von Dienstleistungen im gemeinwohlorientierten Interesse, besonders bei DAWI, auch durch Privatunternehmen zulässig, wenn sie Vorgaben und Kontrollen der zuständigen Behörden zur Sicherung des Grundversorgung unterliegen und es den zuständigen Stellen überlassen bleibt, ob sie auf Eigenerstellung setzen oder private Unternehmen mittels Ausschreibungsverfahren beauftragen.

Aus deutscher Sicht werden folgende Dienstleistungen im gemeinwohlorientierten Interesse erbracht:

Energie, Wasserversorgung, Rundfunk und Telekommunikation, Wohnungswesen, gemeinwohlorientierte Finanzdienstleistungen, Postwesen, öffentliche Sicherheit und Militär, Justiz, Bildung, Schulen, Hochschulen, Kindergärten, Bibliotheken, kulturelle Einrichtungen, wie z. B. Theater und Opernhäuser, Abwasser- und Abfallbeseitigung, Sozialschutz, Gesundheitswesen, öffentlicher Nah- und Fernverkehr, Raumordnung und Verkehrsinfrastruktur (z. B. Wasserstraßen), Steuer- und Finanzwesen.

Nationale Bestandsaufnahme am Beispiel der Sektoren Verkehr und Energieversorgung

Finden z. Z. größere Reformen innerhalb des öffentlichen Dienstes statt? Im Bereich des Nahverkehrs vollziehen sich durch gesetzlichen Veränderungen auf der Basis der derzeitigen EG-VO 1191-69 aus 96 signifikante Veränderungen. Seit dem ist die Zuständigkeit für den Nahverkehr klar geregelt, ebenso die Finanzierung für den schienengebundenen Personennahverkehr. So sind für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft und für den schienengebundenen Personennahverkehr die jeweiligen Bundesländer zuständig. Beide können die Verkehrsleistungen entweder selbst erbringen oder durch eigene Unternehmen erbringen lassen (Inhouse). Sie können aber auch die Kosten der damit verbundenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen der Betreiber (öffentlich oder privat) ausgleichen (lt. Rechtsprechung des EuGH). Hinzu kommt, dass sich die zuständigen Behörden Ersparnisse bei der Finanzierung des Nahverkehrs erhoffen und daher mehr oder weniger offen, Ausschreibungen bevorzugen. Vor diesem Hintergrund ist der Umbruch zu mehr privaten Verkehrsbetrieben gegeben. Damit verbunden ist die gesamte Frage des Lohndumpings. Hintergrund sind Beschlüsse der deutschen Regierung, bis 2009 die Investitionen in den Nahverkehr um insgesamt 2,3 Mrd. € zu kürzen. Dies wird den Druck auf die Personalkosten und damit auf die Einkommen und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Nahverkehr massiv erhöhen. Die Kürzungen treffen aber auch direkt die Fahrgäste, insbesondere die Pendler, die auf funktionierende Umsteigebeziehungen und kurze Taktverkehre angewiesen sind.

Diese o. g. Kürzungen werden die Verkehrsleistungen um rund 20 % reduzieren, da die Gesamtfixkosten z. B. für die Infrastruktur stehen bleiben, unabhängig davon, wie viel Verkehr gefahren wird. Um diese Kürzungen auszugleichen, sind jährliche Fahrpreiserhöhungen um 6% notwendig, die besonders die Berufspendler unter den Fahrgästen treffen werden.

Nach ver.di-Berechnungen sind durch diese Kürzungen insgesamt 10.000 Arbeitsplätze im Nahverkehr bedroht.

Erste Auswirkungen der Kürzungspolitik auf die Einkommen der Arbeitnehmer zeigen sich bereits bei Ausschreibungen, wo Firmen, die beim eigenen Personal an einen Tarifvertrag gebunden sind, bei Ausschreibungen von Gebietskörperschaften nur deshalb Erfolg haben, weil sie den Verkehr von Subunternehmern mit Billigtarifen durchführen lassen.

Auch die Rahmenbedingungen auf der EU-Ebene für den Nahverkehr haben sich entscheidend geändert. Seit dem Sommer 2005 hat die EU-Kommission den dritten Entwurf für eine neue Verordnung für den öffentlichen Nahverkehr vorgelegt, in dem sie vorschlägt dass die Aufgabenträger die Verkehrsleistung direkt, ohne Ausschreibung an einen internen Betreiber vergeben werden darf, alle Regelungen zur Sicherung der Qualität des Nahverkehrs gestrichen werden und auch auf Regelung zur Sicherung von sozialen Standards, z. B. die Einhaltung von Tarifverträgen verzichtet wird.

Damit bliebe die Marktöffnung für Globalplayer im Nahverkehr alleiniger Sinn der neuen Verordnung.

ver.di fordert, dass eine EU-Verordnung den Städten und Landkreisen die Wahlfreiheit gibt, Verkehrsleistungen entweder selbst bzw. durch eigene Unternehmen erbringen zu lassen, oder die Verkehrsleistungen im Wege einer Ausschreibung zu vergeben. Weiterhin muss eine rechtssichere Finanzierung geregelt werden, egal ob die Städte und Landkreise die Verkehre selbst bzw. durch eigene Unternehmen erbringen lassen oder über eine Ausschreibung vergeben. Außerdem muss eine solche EU-Verordnung soziale Standards enthalten, damit der Wettbewerb nicht um die niedrigen Personalkosten geführt wird. Geregelt werden müssen auch Qualitätsstandards, damit ein Wettbewerb um eine bessere Qualität im Nahverkehr geführt wird. Mehr Fahrgäste lassen sich nur durch qualitativ hochwertige Dienstleistungen gewinnen. Diese Forderungen haben sich alle europäischen Verkehrsgewerkschaften in der Europäischen Transportarbeiterförderation (ETF) zu eigen gemacht und werden an einem europäischen Aktionstag im öffentlichen Personennahverkehr am 05. Mai für diese Forderungen demonstrieren.

Im Bereich der Strom- und Gasversorgung werden derzeit die Maßnahmen zur Anwendung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der Zweiten EU-Binnenmarktrichtlinie Strom und Gas vom Juli 2003 vollzogen.

Insbesondere die Vorgaben der gesellschaftsrechtlichen Abtrennung der Übertragungs- und Verteilnetze von den integrierten Versorgungsunternehmen haben zur Folge, dass für die betroffenen Beschäftigten Betriebübergänge abgesichert werden müssen. Eine Vielzahl von unternehmensbezogenen Vereinbarungen und Tarifverträgen zum Schutz ihrer Tariflichen Leistungen, zum Kündigungsschutz und zur Absicherung der Altersversorgung und Betriebsratsgremien ist die Folge und erfordert enorme Anstrengungen der Arbeitnehmervertretungen.

Welche Auswirkungen haben diese Reformen auf die Finanzierung, die Organisation und die Qualität der Dienstleistungen?

In Deutschland wird zumeist die Qualität der Verkehrsleistungen sehr detailliert vorgegeben, sodass für einen unterschiedlichen Preis bei einer Ausschreibung nur noch die Personalkosten variabel sind. Bezüglich der Organisation werden so genannte Bestellerorganisationen gebildet, die die Verkehrsleistung ausschreiben und an einen Betreiber vergeben. Zur Anwendung kommt meistens das Drei-Ebenen-Modell:

Politische Ebene
- (Klärung der Frage, was für einen öffentlichen Personennahverkehr will die kommunale Gebietskörper-schaft)

Bestellerebene
- (sie operationalisiert die politischen Vorgaben mit den Instrumenten des Vergaberechts)

- Betreiberebene der einzelnen Verkehrsbetriebe

In der Energieversorgung macht die neue Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) Druck auf die Kosten der zu erzielenden Netzentgelte von Dritten für die Durchleitung von Strom und Gas. Diese Entwicklung wird die Investitionsaufwendung tendenziell zurück gehen lassen. Ohne politische Eingriffe werden ausreichende Investitionen in die Netze dem Wettbewerbs- und Kostendruck zum Opfer fallen und damit die Versorgungssicherheit der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen.

Sind weitere Reformen geplant?

Im Verkehrssektor befindet sich die EU gerade in einem Gesetzgebungsverfahren, an dessen Ende eine neue Verordnung die bestehende Verordnung 1191-69 und 1107-70 ablösen sollen.

Bei der Energieversorgung bereitet die o. e. Bundesnetzagentur eine so genannte Anreizregulierung vor. Sollte diese zum Ergebnis haben, dass die Netzbetreiber allein für Kostenreduktion Anreize in Form einer höheren Renditezahlung erlangen, würde der o. g. Trend zur Verschlechterung der Versorgungssicherheit beschleunigt.

Welches sind die wichtigsten grundsatzpolitischen Forderungen der Sozialpartnerorganisationen der Kommunalbehörden, Der NGO und der Verbraucherschutzorganisationen?

Im Verkehrsbereich spricht man sich gegen Verpflichtungen zur Ausschreibung aus und dafür solche Leistungen auf kommunaler oder Gebietsebene auch zu finanzieren zu dürfen, ohne dass diese Mittel eine Beihilfe darstellen. Weiterhin wird die politische Forderung nach qualitativen- und sozialen Standards im Rahmen von Ausschreibungen gestellt.

In der Energiewirtschaft sehen die Arbeitgeberverbände die drohende Entwicklung einer allein kostenorientierten Energiepolitik gleichfalls kritisch. Entscheidend für die Arbeitgeberseite sind jedoch weniger Qualitätsfragen der Daseinsvorsorge im Rahmen ihrer eigenen Dienstleistungen sondern viel mehr die zu erwartenden Einbußen bei den Gewinnmargen. Dennoch gibt es zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern Interessenüberlappungen bei dem Vorgehen gegen eine rein kostenorientierte Energiepolitik, z.B. bei der Abtrennung von Netzgesellschaften (Unbundling), das ver.di als gesetzliches Outsourcen wertet.

Mit Umweltorganisationen und NGO`s gestaltet sich die Zusammenarbeit mit ver.di schwierig, weil die deutsche Energiewirtschaft 80 % des Stroms aus Kohle und Kernenergie produziert und dies auf den Widerstand besonders von Vereinigungen im Umweltschutz stößt.

Die Verbraucherorganisationen sind in Deutschland auf die Energiepreise fixiert und betreiben deren Senkung, die sie lediglich durch mehr Liberalisierung und Wettbewerb und nicht durch eine stärkere politische Regulierung gewährleistet sehen.

Potentielle Partner für Einrichtung und Koordinierung eines nationalen Kampagnennetzwerkes

ver.di beabsichtigt, im Rahmen der Kampagne mit folgenden Organisationen zu kooperieren:

- Deutscher Städtetag bei Verkehrsfragen,
- Verbund Kommunaler Unternehmen bei Fragen von Verkehr und Energie,
- WEED (als Umweltschutz- und Verbraucherorganisation),
- Verbraucherzentralen bezüglich Energie und Verkehr,
- Deutscher Kulturrat zur Sicherung der kulturellen Daseinsvorsorge
- Attac