Dienstleistungsrichtlinie - was jetzt? Die Perspektive des Europäischen Gewerkschaftsverbandes für den öffentlichen Dienst
(24. Februar 2006, Brüssel) Nach der Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments am 16. Februar liegt unser Augenmerk nun auf dem Wettbewerbsrat am 13. März (d. h. den Regierungen der Mitgliedstaaten). Für den EGÖD sind die Ergebnisse der Abstimmung über die Dienstleistungsrichtlinie ein „signifikanter Fortschritt“ besonders im Bereich der Gesundheits- und Sozialdienste. Der EGÖD hat einen stark beachteten Einsatz als Mobilisierungs- und Lobbyinstanz gezeigt, um diese Ziele durchzusetzen. Jetzt geht es darum, unzweifelhaft alle öffentlichen Dienste vom Geltungsbereich der Richtlinie auszuschließen. Was bedeutet das in der Praxis? Die mehr als 200 Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, die EGÖD-Mitglieder sind, werden nachdrücklich aufgefordert, sich bei ihren Regierungen für den eindeutigen Ausschluss öffentlicher Dienste aus der Richtlinie einzusetzen. Es gibt zwei wichtige Forderungen: • Alle öffentlichen Dienste (im EU-Jargon Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse) müssen von der Richtlinie ausgenommen werden; • Es muss darauf geachtet werden, dass vom Europäischen Parlament bereits ausgeschlossene Sektoren (z. B. Sozialdienste, Gesundheitsdienste, Verkehr) nicht wieder vom Rat eingeführt werden.
Der EGÖD hat die folgenden wichtigen Risiken benannt, die nach wie vor in der Richtlinie verbleiben:
Zu den von der Richtlinie erfassten Sektoren gehören Wasser, Entsorgung, Strom + Gas (Ablesen, Rechnungsstellung usw.), Bildung und Kultur. In der Richtlinie heißt es zwar, dass die nationalen Regierungen ihre öffentlichen Dienste selbst organisieren können, aber auch, dass dies in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht erfolgen muss. Da es auf EU-Ebene kein Rechtsinstrument für den Schutz von öffentlichen Diensten gibt, bedeutet dieser Satz eigentlich: „Nationale Regierungen können ihre öffentlichen Dienste in Übereinstimmung mit der Dienstleistungsrichtlinie organisieren!”
Die Europäische Kommission wird das Recht haben zu prüfen, wie nationale Regierungen ihre öffentlichen Dienste organisieren (Genehmigungsregelungen). Die Kommission wird nur interessieren, ob die Dienstleistung den Binnenmarktgesetzen folgt; sie wird nicht fragen, ob dies eine öffentliche Dienstleistung höchster Qualität ist.
Die Europäische Kommission kann neue Regelungen blockieren, die eine nationale Regierung zum Schutz der Qualität und der Erbringung eines öffentlichen Dienstes einführt (Anforderungsklausel).
Der Wortlaut der Richtlinie schreibt vor, dass Verwaltungsverfahren vereinfacht werden müssen. Der EGÖD hat hier Bedenken, dass der eigentliche Grund für diese Forderung darin zu sehen ist, dass „vereinfachte administrative Verfahren gleichgesetzt werden mit weniger Regulierung.“ Der EGÖD ist vorbehaltlos für besser koordinierte staatliche und zwischenstaatlich kooperierende Verwaltungssysteme. Das darf aber nicht dazu führen, dass wohlüberlegte Regelungen zum Schutz von Qualitätsnormen als per se negativ angesehen werden. Die Richtlinie enthält kaum Einzelheiten darüber, wie denn die richtige Balance zwischen verschlankten Verfahren und der Sicherung von Qualitätsnormen erreicht werden soll.
Es gibt jetzt ein „Zeitfenster“, das unseren Mitgliedern die Gelegenheit bietet, ihre nationalen Regierungen für die Unterstützung der Forderung nach dem Ausschluss aller öffentlichen Dienste (DAI und DAWI) zu gewinnen, bevor die Kommission einen überarbeiteten Vorschlag vorlegt und der Rat seine gemeinsame Position verabschiedet. Dieser besondere Kampf zur Verteidigung qualitativ hochwertiger öffentlicher Dienste ist keinesfalls schon vorbei, und alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten haben hier noch wichtige Aufgaben zu erfüllen. Öffentliche Dienste - Europas Stärke!
Zeitplan Dienstleistungsrichtlinie
13. März Ministerrat (Wettbewerbsrat) nimmt Stellung zu den Abänderungen des EP
April Europäische Kommission schlägt einen GEÄNDERTEN Text vor
15.-16. Juni Europäischer Rat (Gipfel unter österreichischem Ratsvorsitz)
Hinweise an die Redaktion: Dieser Artikel kann als Pressemitteilung oder als Stellungnahme der EGÖD-Generalsekretärin Carola Fischbach-Pyttel betrachtet werden.
Erste Analyse des Ergebnisses der Abstimmung in Plenartagung des EP am 16. Februar mit Relevanz für die EGÖD-Sektoren; Aktionsaufforderung - for our members only

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