Abstimmung über die Dienstleistungsrichtlinie im Europäischen Parlament rückt das Thema öffentliche Dienste in den Mittelpunkt
Pressemitteilung, Brüssel - zur sofortigen Veröffentlichung 17. Februar 2006
„Signifikante Fortschritte - jetzt geht es aber darum, die öffentlichen Dienste definitiv aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen“. So kommentierte EGÖD-Generalsekretärin Carola Fischbach-Pyttel das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Europäischen Parlament über die Dienstleistungsrichtlinie.
- Es bleiben Fragen, inwiefern die Sektoren Wasserwirtschaft, Entsorgung und Energieversorgung von der Richtlinie beeinflusst werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei, wie die Niederlassungsfreiheit die Fähigkeiten der Mitgliedstaaten beeinflussen wird, diese Sektoren selbst zu definieren, zu managen und zu finanzieren und dort selbst Leistungen zu erbringen.
- Der Bildungssektor muss sorgfältig im Auge behalten werden.
- Es muss sichergestellt werden, dass ALLE Sozialdienstleistungen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden. „Aufgrund des beträchtlichen Drucks des EGÖD waren Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ein zentrales Thema der Debatte“ erklärte Carola Fischbach-Pyttel. „Wir müssen dafür sorgen, dass die politische Anerkennung der fundamentalen Rolle der öffentlichen Dienste im europäischen Sozialmodell nicht nur vorübergehender Natur ist. Diese Dynamik muss in echte politische Aktionen umgesetzt werden.“
Besonders der EGÖD stellt folgende Forderungen: • Die Europäische Kommission greift das Signal des Europäischen Parlaments auf und liefert in ihrer Mitteilung über Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, die am 20. April veröffentlicht werden soll, eine umfassende Definition für soziale Dienstleistungen. • Das Europäische Parlament erkennt, dass der nächste Schritt ein Rechtsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sein muss, der als Ausgleich zur Dienstleistungsrichtlinie zu verstehen ist.
Der EGÖD wird eng mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) zusammenarbeiten, damit der politische Druck zur Verringerung der in diesem Vorschlag beinhalteten Gefahren jetzt in eine konkrete Definition öffentlicher Dienste auf europäischer Ebene kanalisiert wird. Die gestern durchgeführte Abstimmung im Europäischen Parlament über die Dienstleistungsrichtlinie hat in gewisser Hinsicht einen Beitrag zur Beschwichtigung der europäischen ArbeitnehmerInnen geleistet. Es wurde eine beträchtliche Entschärfung des ursprünglich radikalen Vorschlags der Europäischen Kommission erreicht. Jetzt geht es darum, dass ALLE MENSCHEN in der EU Zugang zu qualitativ hochwertigen öffentlichen Diensten bekommen.
Zusammenfassung
Das Arbeitsrecht bleibt unangetastet, besonders auch Regelungen im Hinblick auf die Entsendung von Arbeitskräften;
Umstrittene Sektoren wie Leiharbeit und private Wach- und Sicherheitsdienste werden aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen;
Fundamentale Rechte auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen bleiben erhalten;
Das Herkunftslandprinzip wurde abgeschafft, so dass die Mitgliedstaaten eine bessere Kontrolle ausüben und Gesetze zum Schutz des öffentlichen Interesses anwenden können.
Der EGÖD bedankt sich bei allen Gewerkschaften, die ihre Mitglieder für die Demonstration am 14. Februar in Straßburg mobilisiert haben: Öffentliche Dienste - Europas Stärke!
Weitere Informationen von Brian Synnott +32 474 98 96 75 oder EW-Mail an bsynnott@epsu.org
****** Der EGÖD ist der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst und der größte Gewerkschaftsverband des EGB. Mitglieder sind 8 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und ihre 213 Gewerkschaften. Sie organisieren ArbeitnehmerInnen in Gesundheits- und Sozialdiensten, in Kommunalverwaltungen sowie in der Energie-, Wasser- und Entsorgungswirtschaft. Weitere Informationen über den EGÖD und seine Arbeit unter: www.epsu.org

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