Die Kollektivverhandlungspolitik des EGÖD
Beschreibung der aktuellen EGÖD-Kollektivverhandlungspolitik und Vorschläge für zukünftige Entwicklungen
Koordinierung
Die Kollektivverhandlungspolitik des EGÖD wird mit der Überzeugung gestaltet, dass eine Koordinierung dieser Politik in wichtigen Bereichen wünschenswert und von Nutzen ist. Das Ziel der Koordinierung besteht in der Festlegung einer Reihe gemeinsamer Normen oder Mindestnormen für die öffentlichen Dienste in Europa. Eine koordinierte Strategie soll sicherstellen, dass Kollektivvereinbarungen zu einer Aufwärtskonvergenz führen und sich nicht gegenseitig untergraben.
Das bedeutet nicht, dass die Politik des EGÖD als Ersatz für die Politik unserer Mitgliedsgewerkschaften dienen soll. In der Grundsatzerklärung der Generalversammlung 2000 heißt es eindeutig: „Die Mitgliedsorganisationen des EGÖD sind in ihren Tarifverhandlungen autonom.“
Nachstehend haben wir die wichtigsten Punkte sowie einige spezifische Ziele aufgelistet, wie sie entsprechend den Entschließungen der Generalversammlung in Lissabon im Jahre 2000, dem Kongress in Stockholm im Jahre 2004 und den vom Exekutivausschuss angenommenen Grundsatzerklärungen festgelegt wurden. Dabei handelt es sich um die Kernbereiche der Kollektivverhandlungspolitik des EGÖD, zu deren Umsetzung und Überwachung sich die Gewerkschaften verpflichtet haben.
Nachstehend findet ihr ebenfalls die wichtigsten grundsatzpolitischen Bereiche, die wir zurzeit entwickeln oder die wir bis zum nächsten EGÖD-Kongress 2009 erörtern und formulieren müssen.
Die wichtigsten Themen der Kollektivverhandlungspolitik:
Löhne
Lohngleichstellung, Gleichstellung von Männern und Frauen
Arbeitszeit
Lebenslanges Lernen
Altersversorgung
Zurzeit entwickeln wir Strategien zu den Themen:
Niedriglöhne
Outsourcing
Die nächsten Arbeitsschwerpunkte sind:
Junge ArbeitnehmerInnen
WanderarbeitnehmerInnen
Unsere zukünftige Themen sind:
Ältere ArbeitnehmerInnen
Nachhaltige Entwicklung und Qualität von Arbeitsplätzen
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